Übersicht der wichtigen Urteile
Bank muss Ersatzkreditnehmer akzeptieren, wenn Bonität stimmt
Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei einvernehmlichem Aufhebungsvertrag
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Neuerwerb anerkannt
Nichtgewährung neuer Kredite kein Kündigungsgrund für bestehende Kreditverträge
Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei Angebot äquivalenter Sicherheiten
Abschlußgebühren eines Bausparvertrages als Werbungskosten
Abschlussgebühr bei Bausparverträgen zulässig
Sondertilgungsrecht mindert Vorfälligkeitsentschädigung
Anspruch auf Wohnungsbauprämie nach Erreichen der Bausparsumme
Gebühren/Auslagen für Immobilienschätzung unzulässig
Bank muss Ersatzkreditnehmer akzeptieren, wenn Bonität stimmt
Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei einvernehmlichem Aufhebungsvertrag
Vorfälligkeitsentschädigung als Werbungskosten bei Neuerwerb anerkannt
Nichtgewährung neuer Kredite kein Kündigungsgrund für bestehende Kreditverträge
Kein Anspruch auf Vorfälligkeitsentschädigung bei Angebot äquivalenter Sicherheiten
Abschlußgebühren eines Bausparvertrages als Werbungskosten
Abschlussgebühr bei Bausparverträgen zulässig
Sondertilgungsrecht mindert Vorfälligkeitsentschädigung
Anspruch auf Wohnungsbauprämie nach Erreichen der Bausparsumme
Gebühren / Auslagen für Immobilienschätzung unzulässig
Kündigungsrecht der Bank bei Zweckentfremdung der Baufinanzierung
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Instanz: Kammergericht (KG) Berlin Datum: 12. Mai 2010 Aktenzeichen: 24 U 43/09 Sachverhalt:Ein Kreditnehmer hat Teile seiner Baufinanzierung dazu verwendet Konsumentenkredite und sonstige Verbindlichkeiten zurückzuführen. Die Rückführung der Verbindlichkeiten war nicht Gegenstand der Baufinanzierung. Das Kreditinstitut hat dies erst im nachhinein erfahren und die Finanzierung daraufhin außerordentlich gekündigt. Entscheidung:Das Gericht entschied, daß die Bank das Recht zur außerordentlichen Kündigung besitze, weil der Kreditnehmer unwahre Angaben über den Verwendungszweck gemacht habe. So wäre es der Bank nicht zumutbar, an dem Darlehensverhältnis festzuhalten. |
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