Trotz jahrelanger Tilgung ist immer noch ein stattlicher Betrag auf dem Darlehenskonto. Hierauf zahlen Sie Monat für Monat Zinsen. Wenn es die Finanzierung für Ihr selbst genutztes Eigenheim ist, können Sie die Zinsen auch noch nicht einmal steuerlich geltend machen. Auf der anderen Seite wird Ihr Guthaben mit einem Zins von weniger als 1% verzinst. Auf diesen spärlichen Ertrag müssen Sie auch noch Steuern zahlen. Ihre Bank lebt gut davon. Für Sie ist das ein Verlustgeschäft. Wie hoch die Verluste sein können, zeigt das Beispiel.
Um die beiden Optionen vergleichbar zu machen, gehen wir nun davon aus, dass bei der Tilgung die ersparten Darlehensraten in vollem Umfang angelegt werden. Auch soll das Darlehen nach Ende der Zinsbindungsfrist vollständig zurückgezahlt sein. Dabei ergeben sich bei Fortsetzung des Status Quo, also der regelmäßigen Tilgung des Darlehens bei gleichzeitiger Anlage des Guthabens, nach Ablauf der 91 Monate ein Guthaben (nach Steuern) von: € 34.175 Im Fall der sofortigen Tilgung und der Verwendung der monatlichen Raten im Rahmen eines Ansparplans (Zinssatz 2%) ergäbe sich dagegen ein Guthaben, ebenfalls nach Steuern, von: € 38.559 Die Lösung liegt auf der Hand, eine vorzeitige Tilgung. Doch diese ist nur mit dem Einverständnis der Bank zulässig. Leider ist sie dazu gesetzlich nicht verpflichtet. Doch jetzt gibt es eine Lösung. Vertrauen Sie uns.
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