Glossar

Zinsgleitklausel

Klausel in den Darlehensbedingungen, wonach der Kreditgeber berechtigt ist, Darlehenszinsen mit sofortiger Wirkung durch einseitige Erklärung gegenüber dem Darlehensnehmer zu senken oder zu erhöhen. I.d.R. sind die Darlehenszinsen dabei an einen bestimmten Wert, z.B. Diskontsatz, gekoppelt.  Siehe Variabler Zins.

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