Zinsänderungsrisiko
§§ 608, 609 BGB - Preis für die Nutzung von Vermögen. In der Regel handelt es sich um den Geld- oder Darlehenszins. Bei Immobilienkrediten wird der Zins i.d.R. als Prozentsatz des Nennwertes pro Jahr angegeben: v.H. p.a. (p.a. = per annum = pro Jahr).
Die Höhe der Zinssätze richtet sich u.a. nach Angebot und Nachfrage an den Geld- und Kapitalmärkten, nach der Höhe des Kreditausfallrisikos bzw. nach Art und Rangstelle der Absicherung (Rangverhältnis) und nach der Dauer der Zinsfestschreibung. Für die Bau- und Immobilienwirtschaft sind folgende Arten von Zinsen von Bedeutung:
- Festzinsen (Festzinsdarlehen, Zinsbindungsfrist),
- Gleitzinsen (variabler Zins)
- Bereitstellungszinsen
- Zinsen vor Bezug (Vorkostenabzug)
- Nominalzins, Effektivzins.

