Zinsabschlagsteuer
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Seit dem 01.01.1993 geltendes Verfahren, bei dem die Kreditinstitute einen Anteil von 30% der Zinserträge des Kunden direkt an das Finanzamt abführen. Seit dem 01.01.2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt.
Seit dem 01.01.1993 geltendes Verfahren, bei dem die Kreditinstitute einen Anteil von 30% der Zinserträge des Kunden direkt an das Finanzamt abführen. Seit dem 01.01.2009 durch die Abgeltungsteuer ersetzt.