Zins
§§ 608, 609 BGB - Preis für die Nutzung von Vermögen. In der Regel handelt es sich um den Geld- oder Darlehenszins. Bei Immobilienkrediten wird der Zins i.d.R. als Prozentsatz des Nennwertes pro Jahr angegeben: v.H. p.a. (p.a. = per annum = pro Jahr).
Die Höhe der Zinssätze richtet sich u.a. nach Angebot und Nachfrage an den Geld- und Kapitalmärkten, nach der Höhe des Kreditausfallrisikos bzw. nach Art und Rangstelle der Absicherung (Rangverhältnis) und nach der Dauer der Zinsfestschreibung.
Für die Bau- und Immobilienwirtschaft sind folgende Arten von Zinsen von Bedeutung: - Festzinsen (Festzinsdarlehen, Zinsbindungsfrist), Gleitzinsen (variabler Zins) - Bereitstellungszinsen - Zinsen vor Bezug (Vorkostenabzug) - Nominalzins, Effektivzins.

