Glossar

Wohnungsprivatisierung

Veräußerung von Wohnungen im Verfügungsbestand von Wohnungsunternehmen in den neuen Bundesländern an die derzeitigen Mieter. Der Erwerb wird durch die Gewährung von Zuschüssen zum Erwerb öffentlich unterstützt. Gleiches gilt für den Verkauf: Nach dem Altschuldenhilfe-Gesetz konnten Wohnungsunternehmen, die sich zur vorrangigen Veräußerung von mindestens 15% ihres Wohnungsbestandes verpflichteten, Zinshilfen und eine sog. Teilentlastung ihrer mietpreisgebundenen Wohnungen in Anspruch nehmen.

Zurück zur Glossarübersicht