Wohnungseigentum
§ 1 WEG- Sondereigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück), zu dem es gehört. Gemeinschaftseigentum, Teileigentum.
§ 1 WEG- Sondereigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück), zu dem es gehört. Gemeinschaftseigentum, Teileigentum.