Glossar

Wohnungseigentum

§ 1 WEG- Sondereigentum an einer Wohnung (Eigentumswohnung) in Verbindung mit einem Miteigentumsanteil an dem gemeinschaftlichen Eigentum (z.B. Wohnhausgrundstück), zu dem es gehört. Gemeinschaftseigentum, Teileigentum.

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