Wohnungsbauprämie:
Abhängig von der gerade geltenden Gesetzeslage wird eine Wohnungsbauprämie ab einem Alter von 16 Jahren gewährt. Die Prämie ist auf einen Höchstbeitrag begrenzt und kann nur von Personen in Anspruch genommen werden, deren Einkommensgrenzen ein bestimmtes zu versteuerndes Jahreseinkommen nicht übersteigen.
Der Bausparer erhält auf seinen jährlichen Sparbetrag von bis zu 512 Euro (Ehepaare 1024 Euro) eine Wohnungsbauprämie von 8,8%. Das zu versteuernde Einkommen darf dabei 25.600 Euro (Ehepaare 51.200 Euro) im Jahr nicht übersteigen. Die Wohnungsbauprämie fällt mithin nicht so hoch aus: Maximal 45 Euro für Alleinstehende und 90 Euro für Ehepaare (Stand: 2008). Zum 1. April 2009 ist eine geringe Erhöhung der Wohnungsbauprämie vorgesehen. Siehe hierzu auch den Ratgeber für vermögenswirksame Leistungen.
Für Neuverträge ab 1.1.2009 wird die Wohnungsbauprämie nur noch gezahlt, wenn das Geld für wohnwirtschaftliche Maßnahmen verwendet wird. Die Aufhebung der Zweckbindung für wohnwirtschaftliche Maßnahmen nach 7 Jahren entfällt. Damit haben alle Verträge mit Vertragsbeginn 2009 und später eine unendliche Bindungsfrist. Die freie Verwendung der Bausparprämie nach Ablauf der Bindefrist von 7 Jahren ist damit ab Vertragsbeginn 1. Januar 2009 nicht mehr möglich! Einzige Ausnahme: Für Bausparer im Alter von bis zu 25 Jahren gilt diese Einschränkung nicht. Sie müssen die Wohnungsbauprämie nicht zurückzahlen, auch wenn das gesparte Geld nach der Bindungsfrist von 7 Jahren nicht in eine Immobilie fließt.

