Wohnungsbauprämie (WoP)
Eine Wohnungsbauprämie (WoP) können nach dem Wohnungsbau-Prämiengesetz Personen erhalten, die das 16. Lebensjahr vollendet und ihren Wohnsitz im Inland haben, begünstigte Bausparaufwendungen leisten, mindestens 50 € pro Jahr auf einen Bausparvertrag einzahlen und deren zu versteuerndes Jahreseinkommen bei Alleinstehenden 25.600 Euro und bei Verheirateten 51.200 Euro nicht überschreitet. Begünstigt sind dabei Aufwendungen je Kalenderjahr bis zu einem Höchstbetrag von 512 Euro bei Alleinstehenden bzw. 1.024 Euro bei Ehegatten. Das zu versteuernde Einkommen ist nicht zu verwechseln mit dem Bruttoeinkommen. Dieses kann wesentlich höher liegen. Die Prämie wird bei Neuverträgen nur gewährt, wenn das Kapital wohnwirtschaftlich verwendet wird, also für den Bau, Kauf oder die Modernisierung von selbstgenutztem Wohnraum.
Ausnahme: Wer bei Abschluss seines Bausparvertrages das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet hat, kann nach sieben Jahren frei über den gesamten Guthabenbetrag verfügen. Diese Ausnahmeregelung kann jeder Sparer nur einmal in Anspruch nehmen. Die WoP wird nur auf Antrag gewährt. Der von der Finanzverwaltung vorgeschriebene Vordruck wird i.d.R. von den Bausparkassen mit dem Jahreskontoauszug an ihre Bausparer versandt und muss anschließend bei der Bausparkasse eingereicht werden. Die Bausparkasse fordert die Prämie beim Finanzamt an, die dann dem Bausparkonto gutgeschrieben wird.

