Wohngebiet
§§ 3, 4 Baunutzungsverordnung, BauNVO- Gebiet, in dem nach einem rechtskräftigen Flächennutzungsplan oder Bebauungsplan grundsätzlich nur Wohnungen, Wohngebäude und den Bedürfnissen der Bewohner dienende Handwerks- und Beherbergungsbetriebe (= reines Wohngebiet) oder zusätzlich auch nicht störende Gewerbebetriebe (= allgemeines Wohngebiet) errichtet werden dürfen.

