Wohnbesitzwohnung
(Gesetz zur Förderung von Wohnungseigentum und Wohnbesitz im sozialen Wohnungsbau vom 23.3.1976). Sie ist eine weiterentwickelte Form der Beteiligung an einem geschlossenen Immobilienfonds, die mit dem Anspruch auf Einräumung eines schuldrechtlichen Dauerwohnrechts zur Eigennutzung einer bestimmten Wohnung des Fondsvermögens verbunden ist. Der Erwerber muss dem begünstigten Personenkreis nach § 25 II. WoBauG (Wohnungsbaugesetz) angehören.

