Glossar

Wertermittlungsverordnung (WertV)

(Verordnung über Grundsätze für die Ermittlung der Verkehrswerte von Grundstücken vom 6.12.1988). Amtliche Verordnung auf der Grundlage des § 199 BauGB über die Bewertung von Immobilien. Beschreibt u.a. folgende Verfahren zur Ermittlung von Immobilienwerten: das Sachwertverfahren, das Ertragswertverfahren und das Vergleichswertverfahren. Sie ist bindend für amtlich zugelassene Sachverständige. Daneben bestehen als Verwaltungsvorschrift Wertermittlungsrichtlinien (WertR), die allerdings nur für Behörden bindend sind.

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