Vorkosten(-abzug)
§ 10i Abs.1 EStG a.F. - Vornehmlich Aufwendungen, die bis zum Beginn der erstmaligen Nutzung einer nach dem bis Ende 2005 gültigen Eigenheimzulagengesetz begünstigten Wohnung angefallen sind. Dazu gehören insbesondere Finanzierungskosten (Schuldzinsen, Geldbeschaffungskosten, Disagio und Abschlussgebühren für einen Bausparvertrag, wenn der Abschluss in einem engen zeitlichen Zusammenhang mit dem Immobilienerwerb stand. Ein steuerlicher Abzug der Vorkosten ist seit dem 1.1.1999 nicht mehr möglich.

