Glossar

Vergleichswertverfahren

§§ 13 und 14 WertV - Verfahren zur Ermittlung des Verkehrswertes einer Immobilie, das sich an den tatsächlich gezahlten Kaufpreisen geeigneter Vergleichsgrundstücke orientiert. Geeignet sind Vergleichsgrundstücke, wenn sie in den ihren Wert beeinflussenden Merkmalen im Wesentlichen übereinstimmen oder Abweichungen entsprechend erfasst werden können.

Das Vergleichswertverfahren wird insbesondere zur Wertermittlung unbebauter Grundstücke angewendet. Wie viele Vergleichskaufpreise dafür erforderlich sind, lässt sich nur im Einzelfall bestimmen.

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