Glossar

Vereinbarte Förderung

Früher: Förderung des sozialen Wohnungsbaus nach dem II. Wohnungsbaugesetz auf der Grundlage freier Vereinbarungen zwischen Darlehens- oder Zuschussgebern und Bauherren über Art und Höhe der Förderung und der daraus resultierenden Verpflichtungen. Dieser sog. Dritte Förderweg wurde im Wohnraumförderungsgesetz (WoFG) flexibler gestaltet. Seit 1.1.2002 haben Gemeinden, Gemeindeverbände und sonstige öffentliche Stellen generell die Möglichkeit, Förderzusagen gegenüber Eigentümern von Wohnraum an Vereinbarungen zu knüpfen, die der sozialen Wohnraumversorgung dienen und sozial stabile Bewohnerstrukturen schaffen oder erhalten (Kooperationsvertrag nach §§ 14, 15 WoFG).

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