Glossar

Veräußerungsgewinne

Steuerliche Behandlung von Veräußerungsgewinnen bei Grundstücken und Rechten, die den Vorschriften des bürgerlichen Rechts über Grundstücke unterliegen (§ 23 EStG). Seit dem 1.1.1999 gilt: Eine Steuerpflicht besteht, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung weniger als zehn Jahre beträgt. Ausgenommen sind Grundstücke, die in dieser Zeit ausschließlich oder im Jahr der Veräußerung und in den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden.

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