Glossar

Tilgungsbausparvertrag (TBV)

Besondere Form der Verbundfinanzierung durch die Verbindung von Bauspar- und Hypothekenfinanzierung. Dabei gewährt die mit der Bausparkasse kooperierende Bank oder Sparkasse eine erste Hypothek und stellt diese tilgungsfrei. Gleichzeitig mit der Kreditaufnahme schließt der Kreditnehmer einen Bausparvertrag ab, dessen Bausparsumme der Kredithöhe entspricht. Die Ansprüche aus diesem Bausparvertrag werden an den Ersthypothekar (die Bank oder Sparkasse) abgetreten.

Zusätzlich verpflichtet sich der Kreditnehmer, diesen Bausparvertrag zuteilungsreif anzusparen. Bei Zuteilungsreife des Bausparvertrages wird die Hypothek in einer Summe oder schrittweise z.B. mittels Teilbausparsummen abgelöst.

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