Spekulationsgeschäft
§ 23 Abs.1 EStG - Ein steuerpflichtiges Spekulationsgeschäft liegt grundsätzlich vor, wenn der Zeitraum zwischen Anschaffung und Veräußerung von Immobilien nicht mehr als zehn Jahre beträgt. Ausnahme: Immobilien, die über den gesamten Zeitraum oder zumindest im Jahr der Veräußerung und den beiden vorangegangenen Jahren ausschließlich zu eigenen Wohnzwecken genutzt wurden. Veräußerungsgewinne

