Glossar

Schnell(bau)sparvertrag

§ 10 BSpKG; § 2 BSpKVO- Bausparvertrag, bei dem die vertraglich vereinbarte Mindestansparsumme innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss eingezahlt wird. Das Neugeschäft und der Bestand an nicht zugeteilten Schnell(bau)sparverträgen sind kontingentiert.

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