Schnell(bau)sparvertrag
§ 10 BSpKG; § 2 BSpKVO- Bausparvertrag, bei dem die vertraglich vereinbarte Mindestansparsumme innerhalb von 12 Monaten nach Vertragsabschluss eingezahlt wird. Das Neugeschäft und der Bestand an nicht zugeteilten Schnell(bau)sparverträgen sind kontingentiert.

