Glossar

Revalutierung

Neuvalutierung. Nutzung einer bestehenden Grundschuld, deren dadurch gesichertes Darlehen ganz oder teilweise zurückgezahlt worden ist, zur Sicherung eines weiteren (neuen) Darlehens. Voraussetzung ist u.a. die Zustimmung der nachrangigen Gläubiger. Nachrang, Rangvorbehalt.

Zurück zur Glossarübersicht