Glossar

Regionalplanung

§ 5 ROG - Zwischenstufe zwischen der Landesplanung und der gemeindlichen Bauleitplanung. Konkretisiert die Ziele von Raumordnung und Landesplanung für die Entwicklung von Teilräumen des jeweiligen Bundeslandes in sog. Regionalplänen. Die Regionalplanung basiert auf entsprechenden landesrechtlichen Vorschriften. Sie wird i.d.R. durchgeführt von regionalen Planungsgemeinschaften, die von Gemeinden und Gemeindeverbänden getragen werden.

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