Glossar

Regelsparbeitrag

Der nach den Allgemeinen Bedingungen für Bausparverträge (ABB) vom Bausparer monatlich zu entrichtende Sparbeitrag als Promillesatz der Bausparsumme. Verschiedene Bauspartarife mit unterschiedlichen Regelsparbeiträgen ermöglichen dem Bausparer, die Ansparung entsprechend seiner individuellen Sparziele zu gestalten. Je nach Tarif beträgt der Regelsparbeitrag zwischen drei und zehn Promille der Bausparsumme.

Hochrechnungen auf der Basis der Regelsparbeiträge geben einen ersten Anhaltspunkt für die voraussichtliche Zuteilung der Bausparsumme. Der so genannte Regelsparbeitrag wird in Promille der Bausparsumme gezeigt. Er ist so kalkuliert, dass der Bausparkunde nach einer angemessenen Sparzeit das erforderliche Mindestguthaben erreicht. Wird diese Sparrate unterschritten, wird folglicherweise auch die erforderliche Sparzeit verlängert. Manche Bausparkassen erlauben Sonderzahlungen um die Sparzeit zu verkürzen.

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