Glossar

Raumordnung

Zielvorstellung über die strukturelle Entwicklung des Bundesgebietes unter Berücksichtigung der natürlichen Gegebenheiten, der Bevölkerungsentwicklung sowie der wirtschaftlichen, infrastrukturellen, sozialen und kulturellen Erfordernisse. Primär ausgerichtet auf die Schaffung gleichwertiger Lebensbedingungen in allen Teilräumen (§ 1 ROG).

Beinhaltet gleichzeitig die Aufforderung zur Durchführung strukturverbessernder Maßnahmen. Verbindliches übergeordnetes Leitbild für die Landes-, Regional- und die gemeindliche Bauleitplanung sowie für die Fachplanungen und sonstigen raumbedeutsamen öffentlichen Maßnahmen. Die rechtlichen Grundlagen bilden das Raumordnungsgesetz (ROG) und die Raumordnungsverordnung (ROVO).

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