Glossar

Modernisierung

Im Sinne von § 177 BauGB. Baumaßnahmen zur Anpassung baulicher Anlagen an die Anforderungen gesunder Wohn- und Arbeitsverhältnisse.I.S. des Modernisierungs- und Energieeinsparungsgesetzes (ModEnG)(§ 3): Die Verbesserung von Wohnungen durch bauliche Maßnahmen, die den Gebrauchswert nachhaltig erhöhen oder die allgemeinen Wohnverhältnisse auf Dauer verbessern.

Darunter fallen insbesondere Maßnahmen zur Verbesserung des Schallschutzes, der Energieversorgung, der Wasserversorgung und der Entwässerung, der Beheizung und der sanitären Einrichtungen. Die Durchführung von Modernisierungsmaßnahmen wird unter bestimmten Voraussetzungen öffentlich gefördert; bestimmte Modernisierungskosten können steuerlich abgeschrieben werden.

Zurück zur Glossarübersicht