Glossar

Mindestsparguthaben

§ 10 BSpKG; §§ 1, 2 BSpKVO - Bei den meisten Bauspartarifen eine der Zuteilungsvoraussetzungen. Danach beträgt das Mindestsparguthaben in der Regel 40 oder 50 % der Bausparsumme. Die Höhe ist in den Allgemeinen Bedingungen der jeweiligen Tarife einer Bausparkasse festgelegt.

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