Mietvertrag
§§ 535ff. BGB - Vertrag zwischen Vermieter und Mieter, in dem sich der Vermieter verpflichtet, dem Mieter den Gebrauch der vermieteten Sache während der Mietzeit zu gewähren, und sich der Mieter verpflichtet, dafür dem Vermieter den vereinbarten Mietzins zu entrichten.
Hinweise für die Vertragsgestaltung, z.B. zur Mietdauer, Mietzahlungen, Kündigung, Instandhaltung und Untervermietung, enthält der vom Bundesjustizministerium herausgegebene Mustermietvertrag, der bei Aktualisierung im Bundesanzeiger veröffentlicht wird. Siehe auch Kündigungsschutz, Kündigungsfristen.

