Kreditzusage
Nach positiver Prüfung (Kreditbewilligung) seiner Kreditwürdigkeit und der Beleihbarkeit des Pfandobjekts anhand der Kreditunterlagen erhält der Darlehensnehmer vom Kreditinstitut oder von der Bausparkasse die schriftliche Kreditzusage (Bewilligungs-, Kreditbescheid) mit dem Kreditvertrag, dem Schuldanerkenntnis und den Allgemeinen Geschäftsbedingungen bzw. Bausparbedingungen (AGB/ABB).

