Glossar

Investitionszulagengesetz (InvZulG)

Gesetz vom 18.8.1997. Regelt das Verfahren und die Voraussetzungen für die Inanspruchnahme staatlicher Zulagen für bestimmte Investitionen in den neuen Bundesländern (Fördergebiet). Danach können Steuerpflichtige im Sinne des Einkommens- und Körperschaftsteuergesetzes auf Antrag Investitionszulagen in unterschiedlicher Höhe für bestimmte betriebliche Investitionen, für Modernisierungsmaßnahmen, das heißt nachträgliche Herstellungsarbeiten (Herstellungskosten) oder Erhaltungsarbeiten an Mietwohnungen und an eigengenutzten Wohnungen sowie für die Anschaffung neuer Mietwohngebäude im innerörtlichen Bereich erhalten.

Begünstigt waren alle Modernisierungsinvestitionen, die bis zum Ende des Jahres 2004 vorgenommen wurden. Für die Investitionszulage im Bereich des Mietwohnungsneubaus galt die Förderung bis Ende 2002.

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