Honorarordnung für Architekten und Ingenieure (HO
Rechtsverbindliche Grundlage für die Honorarabrechnungen von Architektenleistungen. In der HOAI (derzeit gilt die HOAI in der Fassung der 5. Novelle vom 21.9.1995, in Kraft getreten am 1.1.1996) werden unter anderem in Abhängigkeit vom Schwierigkeitsgrad der Bauaufgabe und den Bauwerkskosten Höchst- und Mindesthonorare festgelegt sowie ein Katalog zu erbringender Grundleistungen definiert. Die Höhe des Honorars wird durch den Umfang der zu erbringenden Leistungen und die anrechenbaren Kosten bestimmt.

