Herstellungskosten
Summe aller Aufwendungen, die zur gebrauchsfähigen Errichtung eines Gebäudes aufgewandt werden. Insbesondere: Baukosten, Kosten für die Außenanlagen, Architektenhonorare, Gebühren für die Baugenehmigung. Herstellungskosten sind als Werbungskosten in Form der Absetzung für Abnutzung (AfA) steuerlich absetzungsfähig (Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung). Nachträgliche Herstellungs- (oder Anschaffungskosten) bildeten die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagegesetz. Siehe auch: Angemessene Herstellungskosten.

