Glossar

Gebäudeabschreibung

§ 7 EStG - Wie bei allen Wirtschaftsgütern können auch bei vermieteten Gebäuden die Aufwendungen für die Herstellung oder den Erwerb sowie die durch Abnutzung bedingten Wertminderungen durch Abschreibungen (= Absetzung für Abnutzung, AfA) als Werbungskosten bei der Ermittlung von Einkünften aus Vermietung und Verpachtung von Wohneigentum steuerlich berücksichtigt werden. Bemessungsgrundlage sind die Herstellungs- oder Anschaffungskosten. Die Gebäudeabschreibung beginnt mit dem Zeitpunkt der Anschaffung oder Herstellung des Gebäudes. Siehe auch Lineare, Degressive, Erhöhte Abschreibung.

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