Glossar

Folgeobjekt

§ 7 EigZulG- Bis Ende 2005 galt, dass ein Anspruchsberechtigter die Eigenheimzulage für den verbleibenden Förderzeitraum beim Erwerb einer weiteren eigengenutzten Wohnung oder bei einem Ausbau oder einer Erweiterung einer eigengenutzten Wohnung (= Folgeobjekt) in Anspruch nehmen konnte.

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