Förderung des Wohneigentums
Erklärtes wohnungspolitisches Ziel aller in den letzten Jahrzehnten amtierenden Bundesregierungen war die Erhöhung der Wohneigentumsquote. Die dazu installierten Förderinstrumente konzentrierten sich dabei zum einen auf die Förderung des Vorspar-/Bauspargedankens (zur Ansparung des notwendigen Eigenkapitals), zum anderen auf die Erleichterung der Baufinanzierung, z.B. durch die Bereitstellung öffentlicher Mittel (öffentliche Wohnungsbauförderung) oder durch öffentliche Bürgschaften sowie auf die Reduzierung der finanziellen Belastung, z.B. durch Lastenzuschüsse oder in der Vergangenheit durch die Gewährung von Zulagen (bis 2005 die Eigenheimzulage, bis Ende 1995 die Grundförderung nach § 10e EStG und Baukindergeld nach § 34f EStG).

