Festsetzungsbescheid
§ 11 EigZulG - Bescheid des Finanzamtes, in dem die Höhe der Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz festgesetzt wurde. Die Auszahlung erfolgte im Erstjahr innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe des Bescheids, für die folgenden Jahre jeweils zum 15. März. Die Eigenheimzulage ist seit dem 31.12.2005 weggefallen.

