Erweiterung einer eigengenutzten Wohnung
Schaffung von neuem, bisher nicht vorhandenem Wohnraum durch bauliche Ergänzungen an einem vorhandenen Gebäude, z.B. durch Aufstockung oder Anbau. Dabei anfallende, nachträgliche Herstellungskosten bilden die Bemessungsgrundlage für eine mögliche Förderung nach dem Eigenheimzulagengesetz. Siehe Ausbau.

