Ermäßigung
Ermäßigung eines Bausparvertrages. Die Bausparsumme kann nach den ABB der Bausparkasse ermäßigt werden. Die Ermäßigung bewirkt eine Verminderung des Darlehensanspruchs und kann eine Erhöhung der Bewertungszahl zum nächsten Bewertungsstichtag sowie eine schnellere Zuteilung bewirken. Um unerwünschte Zuteilungsoptimierungen zu Lasten des Bausparkollektivs zu verhindern, nehmen manche Bausparkassen eine Kürzung der sich aufgrund der Ermäßigung ergebenden Bewertungszahl vor.
Andere Bausparkassen kennen Zuteilungssperren von mehreren Monaten. Die Ermäßigung führt i.d.R. nicht zu einer entsprechenden Erstattung der ursprünglich gezahlten Abschlussgebühr. Allerdings wird in den meisten Fällen der gebührenfreie Abschluß eines neuen Bausparvertrages bis zur Höhe der untergegangenen Bausparsumme gestattet.

