Erhöhte Abschreibungen
Bei vermieteten Wohnungen können anstelle der linearen Abschreibung auf Antrag folgende Aufwendungen z.T. befristet erhöht abgeschrieben werden: - Gebäude in Sanierungsgebieten und städtebaulichen Entwicklungsgebieten (gem. § 7h EStG) - Baudenkmäler (gem. § 7i EStG).

