Glossar

Entschädigung

§§ 39ff. BauGB - Wird die zulässige Nutzung eines Grundstücks, z.B. durch die Aufstellung, Änderung, Ergänzung oder Aufhebung eines Bebauungsplans, aufgehoben oder geändert und entstehen dem Grundstückseigentümer dadurch Vermögensnachteile, z.B. eine wesentliche Wertminderung des Grundstücks, kann der Eigentümer eine angemessene Entschädigung in Geld verlangen.

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