Glossar

Energiebedarfsausweis (Energiepass)

Für Neubauten mit normalen Innentemperaturen, deren Bauantrag ab dem 1. Februar 2002 gestellt wird, sowie für bestehende Gebäude, die nach dem 1. Februar umfassend saniert werden, schreibt die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) einen Energiebedarfsausweis (§ 13 EnEV) vor.

In diesem Dokument sollen alle wesentlichen energierelevanten Gebäudekennwerte, insbesondere der Heiz- bzw. Endenergiebedarf und der Primärenergiebedarf, ausgewiesen werden. Bei den erfassten Daten handelt es sich im Wesentlichen um die Ergebnisse der Berechnungen, die im Rahmen der EnEV ohnehin durchzuführen sind.

Der Energiebedarfsausweis ermöglicht dem Bewohner eine Einschätzung der zu erwartenden Heizkosten und stellt damit ein wichtiges Kriterium für den Immobilienwert dar. Der Energiebedarfsausweis ist den zuständigen Behörden auf Verlangen vorzulegen und Käufern, Mietern und sonstigen Nutzungsberechtigten zur Einsichtnahme zugänglich zu machen. Weitere Informationen zur EnEV und dem Energiebedarfsausweis finden Sie unter www.enev-online.de.

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