Eins B-Hypothek (1b-Hypothek)
Darlehen, für das als Sicherheit ein Grundpfandrecht dient, das im Rang nach einer erststelligen Hypothek oder Grundschuld (1a-Hypothek) eingetragen ist und dessen Nominalbetrag zusammen mit dem der Vorlast 80 Prozent des Beleihungswerts des belasteten Objekts nicht übersteigt. Bei Beleihungen über 80 Prozent sind Zusatzsicherheiten (beispielsweise eine Ausfallbürgschaft) erforderlich.

