Eigentumswohnung
Die Eigentumswohnung umfasst das Einzeleigentum an einer Wohnung, den hiermit verbundenen Miteigentumsanteil an dem Grundstück und den Gebäudeteilen, die der gemeinschaftlichen Nutzung dienen. Sie bietet den Vorteil eines unmittelbaren Rechts auf Nutzung einer Wohnung. Die Grundstückskosten werden anteilig auf alle Wohnungseigentümer (Eigentümergemeinschaft) umgelegt. Der Wohnungseigentümer erhält die gleichen Steuervergünstigungen und die gleiche Förderung beim Erwerb wie der Eigentümer eines selbstgenutzten Eigenheimes.

