Glossar

Eigentümerwechsel

(§ 566 BGB). Kauf bricht nicht Miete. Wenn jemand ein Haus oder eine Wohnung erwirbt, muss er alle bestehenden Rechtsverhältnisse übernehmen. Der Abschluss eines neuen Mietvertrages mit dem bisherigen Mieter ist nicht nötig. Der Mieter ist in seinen Rechten so zu stellen, als wenn ein Eigentümerwechsel überhaupt nicht stattgefunden hätte.

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