Glossar

Eigentümergemeinschaft

(§ § 10 – 19 WEG). Gemeinschaft der Eigentümer einer Eigentums-Wohnanlage. Sie hat u.a. zu bestimmen über Veräußerungen, Renovierungen, die Verwendung der Finanzmittel und u.U. über die Entziehung des Eigentums.

Zurück zur Glossarübersicht