Dingliche Absicherung
Sicherung eines Kredits durch Grundpfandrechte wie Grundschuld oder Hypothek (Realkredit). In der Regel werden Kredite, die zur Finanzierung größerer wohnwirtschaftlicher Maßnahmen verwendet werden, dinglich sichergestellt. Generelle Auflage für die Gewährung eines Bauspardarlehens. (Ausnahmen: Blankodarlehen, Darlehen gegen Negativerklärung.)

