Glossar

Darlehensbewilligung

Verfahren, beginnend mit der Überprüfung der Kreditfähigkeit und -würdigkeit des Kreditnehmers, der Sicherheiten und der Rentabilität des Beleihungsobjekts anhand der Kreditunterlagen. Das Prüfungsergebnis wird in einer sog. Beschlussvorlage niedergelegt, die die Grundlage für den Bewilligungsbeschluss der zuständigen Stellen (Beschlussorgane) in der Bank oder Sparkasse bildet.

Anschließend erfolgt im sog. Bewilligungsschreiben das Darlehensangebot. Diesem Schreiben liegt häufig eine Annahme- oder Einverständniserklärung bei, mit deren Unterzeichnung sich der Darlehensnehmer mit den genannten Darlehensbedingungen einverstanden erklärt.

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