Glossar

Darlehen gegen Negativerklärung

Darlehen gegen Verpflichtungserklärung (§ 7 Abs.4 BSpKG; § 6 BSpKV). Im Bauspargeschäft: Bauspardarlehen bis zu einem Betrag von 30.000 Euro oder Vorfinanzierungs- und Zwischenkredite bis zu 45.000 Euro, die einer grundpfandrechtlichen Sicherung oder einer Sicherung durch Ersatzsicherheiten nicht bedürfen, weil sich der Darlehensnehmer gegenüber der Bausparkasse verpflichtet, eine mögliche Sicherung durch Grundpfandrechte nicht durch eine Verpfändung oder Veräußerung des als Pfandobjekt in Frage kommenden Grundstücks zu verhindern.

Bei einer Mischung von kollektiven und außerkollektiven Mitteln gilt grundsätzlich eine gemeinsame Höchstgrenze von 30.000 Euro. Der Bestand an diesen Darlehen ist bei einer Bausparkasse aufsichtsrechtlich begrenzt.

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