Bearbeitungsgebühr
Einmaliges Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Die Bearbeitungsgebühr wird in der Regel bei der ersten Auszahlung des Darlehens vom Auszahlungsbetrag abgezogen.
Einmaliges Entgelt für die Bearbeitung des Darlehensantrages. Die Bearbeitungsgebühr wird in der Regel bei der ersten Auszahlung des Darlehens vom Auszahlungsbetrag abgezogen.