Bauvorlageberechtigung
Bauunterlagen für genehmigungsbedürftige Errichtung und Änderung von Gebäuden müssen nach den Bauordnungen der Bundesländer von einem Entwurfsverfasser unterschrieben sein, der bauvorlageberechtigt ist. Das sind beispielsweise Architekten, Innenarchitekten oder beratende Ingenieure, die nach dem Landesrecht eine solche Berufsbezeichnung zu führen berechtigt sind.

