Glossar

Bausparkassenverordnung (BSpKVO)

(Verordnung zum Schutz der Gläubiger von Bausparkassen vom 19.12.1973). Erlassen auf der Grundlage des § 10 BSpKG. Die Verordnung dient der Sicherung der der Bausparkasse anvertrauten Vermögenswerte und einer ausreichenden Zahlungsbereitschaft sowie der Aufrechterhaltung einer möglichst gleichmäßigen Zuteilungsreihenfolge.

Zu diesem Zweck enthält sie u.a. nähere Bestimmungen über die vorübergehende Anlage der bereits zugeteilten, aber von den Bausparern noch nicht in Anspruch genommenen Bausparmittel, über Großbausparverträge sowie über die Gewährung bestimmter Darlehensarten (Vorfinanzierungskredite, Zwischenkredite, Darlehen gegen Negativerklärung).

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